Bebauungsplan

Für die Siedlung "Trattenbach Süd" liegt ein Bebauungsplan vor.

BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN

für die Siedlung „Trattenbach Süd“

1.     ANORDNUNG DER BAULICHKEITEN

1.1   Im vorderen Bereich vor den Garagen sind befestigte, uneingefriedete Flächen zu schaffen, wobei der Abstand zwischen Straßenfluchtlinie und Garagen mind. 6 m betragen muss. Die Breite dieser Fläche ist mit 3 m festgelegt.

1.2   Die Aufstellung von Autowracks, Eisenbahnwaggons, Kraftfahrzeugauf-bauten, Mobilheimen und von mehr als einem Wohnwagen ist im Bauland verboten.

2.     EINFRIEDUNGEN

2.1   Bei Einfriedungen gegen das öffentliche Gut können Sockel in einer Höhe bis max. 50 cm errichtet werden. Die gesamte Zaunhöhe darf im Mittel höchstens 1,40 m betragen. Die Flächen zwischen den Pfeilern sind mit senkrecht gegliederten Einzelelementen aus Metall oder Holz zu gestalten. Der Flächenanteil der Zaunpfeiler im Verhältnis zur Zaunfläche darf 20 % nicht überschreiten.

 

Zuständig

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