Nächtigungstaxe

Zuständig

Die Gemeinde Trattenbach wurde vom Land NÖ ab dem 1. Jänner 2014 in die Ortsklasse I eingestuft. 

Die Nächtigungstaxe beträgt ab dem Jahr 2024 € 2,50 pro Nächtigung und wird für Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr eingehoben.

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