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Die Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle ersucht um Verlautbarung des folgenden Textes und der Beilagen bezüglich Geflügelpest(Vogelgrippe):
Der Bezirk Neunkirchen ist als Gebiet mit erhöhtem Risiko ausgewiesen, daher gelten folgende Bestimmungen:
In HPAI-Risikogebieten , die als Gebiete mit erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, sind Vögel in Haltungen zu halten, bei denen sichergestellt ist, dass
Meldepflicht
Alles weitere entnehmen sie in den folgenden Dateien:
Schreiben_BH_Geflügelpest[1].pdf herunterladen (0.3 MB)
Festlegung_des_HPAI_Risikogebietes.pdf herunterladen (0.2 MB)
Gesamte_Rechtsvorschrift.pdf herunterladen (0.14 MB)
Meldung_Tierhaltung_8_3_TSG_6Geflpest_BHaktuell.pdf herunterladen (0.14 MB)
25.11.2024 10:48