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Aufgrund des Rückgangs der positiven H5N1-Wildvogelfälle ist ganz Österreich ab dem 4. April 2026 als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert.
Meldung von GeflügelhaltungenEs wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist!!!
Daher gelten folgende Bestimmungen:
In HPAI-Risikogebieten, die als Gebiete mit erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, sind Vögel in Haltungen zu halten, bei denen sichergestellt ist, dass
Meldepflicht
Alles weitere entnehmen sie in den folgenden Dateien:
Kundmachung des Amtes des NÖ Landesregierung vom 02.04.2026:Geflügelpest_-_Schreiben_vom_02.04.2026.pdf herunterladen (0.13 MB)
Datei herunterladen (135 KB) - .PDF
05.11.2025 15:00