Geflügelpest - Vogelgrippe

Geflügelpest

Die Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle ersucht um Verlautbarung des folgenden Textes und der Beilagen bezüglich Geflügelpest(Vogelgrippe):

Der Bezirk Neunkirchen ist als Gebiet mit erhöhtem Risiko ausgewiesen, daher gelten folgende Bestimmungen:

In HPAI-Risikogebieten , die als Gebiete mit erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, sind Vögel in Haltungen zu halten, bei denen sichergestellt ist, dass

  1.  Enten und Gänse so von anderen Vögel getrennt gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist, und
  2.  dafür gesorgt ist, dass
    -  das Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögel geschützt ist oder
    -  die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögel erschwert und verhindert,
       dass Wildvögel mit Futter oder Wasser, das für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bestimmt ist, in Berührung kommt und die
       Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel  aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sind.
  3. Die Tränkung der Tiere in Betrieben darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem wild lebende Vögel Zugang haben, erfolgen.
         Brieftauben dürfen jedenfalls in der Umgebung der Schläge zu Übungs- und Trainingszwecken ausgelassen werden, vorausgesetzt, die Tiere werden
         im Schlag gefüttert und getränkt.
  4. Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.

Meldepflicht

  • Über die Meldepflicht gemäß §36 TGG 2024 hinausgehend, haben Unternehmer und Heimtierhalter, die Vögel in den HPAI-Risikogebieten halten, 
    jedenfalls folgende Anzeichen der Behörde zu melden:
  1.  Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr al 20% oder
  2. Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage oder
  3. Mortalitätsrate höher als 3% in einer Woche

Alles weitere entnehmen sie in den folgenden Dateien:

Schreiben_BH_Geflügelpest[1].pdf herunterladen (0.3 MB)

Festlegung_des_HPAI_Risikogebietes.pdf herunterladen (0.2 MB)

Gesamte_Rechtsvorschrift.pdf herunterladen (0.14 MB)

Meldung_Tierhaltung_8_3_TSG_6Geflpest_BHaktuell.pdf herunterladen (0.14 MB)

25.11.2024 10:48

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