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Der von der NÖ Landesregierung beschlossene NÖ Wohnkostenzuschuss soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten und soll Menschen mit geringerem Einkommen in Zeiten enorm gestiegener Wohnkosten erleichtern.
Die Antragstellung ist im Zeitraum von 23. Oktober bis 31. Dezember 2023 möglich und ist online unter folgendem Link möglich:
www.onlineratgeber.noel.gv.at/heizkosten/
Sofern der obige Link nicht funktioniert, dann bitte diesen Link verwenden:www.noe.gv.at/noe/Wohn_und_Heizkostenzuschuss/Wohnkostenzuschuss.html
Die Antragstellung soll - sofern es möglich ist - online erfolgen.Ein entsprechendes Antragsformular liegt auch beim Gemeindeamt Trattenbach auf. Dies kann ausgefüllt und unterschrieben per Post oder per Mail an wohn-heizkostenzuschuss@noel.gv.at versendet werden.
Voraussetzungen für die antragstellende Person:
* Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der Hauptwohnsitz und der tatsächliche Aufenthalt im Bundesland NÖ sein
* Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das 18. Lebensjahr vollendet sein und
* das höchstzulässige Bruttohaushaltseinkommen nicht überschritten werden.
Einkommensgrenzen:
* Ein-Personen-Haushalt: max. € 20.000,00 Brutto (wenn an der gegenständlichen Adresse nur eine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist)
* Mehr-Personen-Haushalt: insgesamt max. € 50.000,00 Brutto (wenn an der gegenständlichen Adresse mehrere Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind).
Für die Berechnung des jährlichen Bruttoeinkommens sind die Einkünfte aller in einem Haushalt lebenden Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zusammenzurechnen.
Für die Berechnung wird der Einkommenssteuerbescheid oder der Jahreslohnzettel aus dem Jahr 2021 oder 2022 der jeweiligen Personen herangezogen.
Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen der gegenständlichen Förderrichtlinie erfüllen, abhängig und beträgt für die erste Person im Haushalt € 150,00 und für jede weitere Person € 50,00.Es handelt sich bei dieser Förderung um eine Einmalzahlung, bei der jede Person nur einmal Berücksichtigung findet.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf das vom Antragsteller oder der Antragstellerin im Antragsformular angegebene Bankkonto.Eine Barauszahlung ist leider nicht möglich.
Für die Antragstellung sowie weitere Fragen stehen die Mitarbeiter am Gemeindeamt Trattenbach gerne zur Verfügung.
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06.11.2023 09:17