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Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat das gesamte Bundesgebiet Österreich ab 3. November 2025 als ein Gebiet mit erhöhtem HPAI-Risiko erklärt. Aufgrund eines Geflügelpest-Ausbruches in Oberösterreich wurde am 19.11.2025 eine Sperrzone errichtet, die bis in den Bezirk Amstetten reicht.
Meldung von GeflügelhaltungenEs wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist!!!
Daher gelten folgende Bestimmungen:
In HPAI-Risikogebieten, die als Gebiete mit erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, sind Vögel in Haltungen zu halten, bei denen sichergestellt ist, dass
Meldepflicht
Alles weitere entnehmen sie in den folgenden Dateien:
Kundmachung des Bundesministerium vom 19.11.2025KM_Vogelgrippe_21.11.2025.pdf herunterladen (0.56 MB)
Datei herunterladen (568 KB) - .PDF
05.11.2025 15:00