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Einheitsatz € 700,00 ab 1. Jänner 2026
Die Aufschließungsabgabe errechnet sich aus Berechnungslänge x Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient
Berechnungslänge = Quadratwurzel der Grundstücksfläche
Bauklassenkoeffizient ist abhängig von der Gebäudehöhe, es wird aber mindestens der Koeffizient 1,25 verrechnet.
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