Aufschließungsabgabe

Zuständig

Einheitsatz € 700,00 ab 1. Jänner 2026

Die Aufschließungsabgabe errechnet sich aus Berechnungslänge x Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient

Berechnungslänge = Quadratwurzel der Grundstücksfläche

Bauklassenkoeffizient ist abhängig von der Gebäudehöhe, es wird aber mindestens der Koeffizient 1,25 verrechnet.

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