Betriebsneugründungsförderung

Für Betriebsneugründungen, die einen Neubau eines Gebäudes notwendig machen, wo auch eine Aufschließungsabgabe entrichtet werden muss.

Wenn der vorgeschriebene Aufschließungsabgabebetrag innerhalb eines Jahres beglichen wird, werden 50 % diese Abgabenbetrages als Förderung gewährt.

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