Förderung für neue Arbeitsplätze

Diese Förderung gilt sowohl für neu gegründete als auch für bereits bestehende Betriebe, die ab dem 01.01.2003 zusätzliche Dauerarbeitsplätze schaffen.

Bedingung ist die Kommunalsteuerpflicht und deren Zahlung.

Diese Förderung soll - über Antrag des Förderungswerbers - einmalig pro neu eingestellten Mitarbeiter € 500,00 betragen, ausgenommen davon sind Ferialpraktikanten und Aushilfsarbeiter.
Als Nachweis der Aufstockung der Mitarbeiter gilt der Stand 31. Dezember 2002, der durch Sozialversicherungsmeldebestätigung nachzuweisen ist und für weitere Förderungen nicht mehr unterschritten werden darf.

Zuständig

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit LinkedInWeiterleiten mit Twitter