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Bedingung ist die Kommunalsteuerpflicht und deren Zahlung.
Diese Förderung soll - über Antrag des Förderungswerbers - einmalig pro neu eingestellten Mitarbeiter € 500,00 betragen, ausgenommen davon sind Ferialpraktikanten und Aushilfsarbeiter.Als Nachweis der Aufstockung der Mitarbeiter gilt der Stand 31. Dezember 2002, der durch Sozialversicherungsmeldebestätigung nachzuweisen ist und für weitere Förderungen nicht mehr unterschritten werden darf.