Friedhofsgebühren

Die Friedhofsgebühren wurden mit 1. Jänner 2026 angepasst und lauten wie folgt:

  • Grabstellengebühren (gültig für 10 Jahre)
    Familiengräber für die Bestattung von 2 Leichen € 220,00
    Familiengräber für die Bestattung von 4 Leichen € 435,00
    Urnengrabstellen                                             € 820,00
  • Verlängerungsgebühren (gültig für 10 Jahre)
    Familiengräber für die Bestattung von 2 Leichen € 220,00
    Familiengräber für die Bestattung von 4 Leichen € 435,00
    Urnengrabstellen                                             € 820,00
  • Beerdigungsgebühren
    für die Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab     € 790,00
    für die Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab        € 250,00
    für die Beerdigung einer Urne in einer Urnennische   € 135,00
  • Enterdigungsgebühren
    betragen des Zweifache der jeweiligen Beerdigungsgebühr
  • Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage)
    € 40,00 je angefangenen Tag
  • Benützung der Aufbahrungshalle
    € 25,00 je angefangenen Tag

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