Wasserbezugsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt1,30 € m³

Zuständig

Die Trettler-Quellen wurden – wie schon in der Gemeindezeitung berichtet – saniert, da hier schon teilweise das Quellwasser neben dem Sammelschacht vorbeigeronnen ist. Gleichzeitig musste der bestehende Quellsammelschacht abgerissen und durch einen neuen ersetzt werden. Außerdem muss die technische Ausstattung im heurigen Jahr noch auf den neuesten Stand gebracht werden. Im Hochbehälter I muss auch noch eine UV-Anlage installiert werden. Damit die Stromkosten so niedrig wie möglich gehalten werden, werden der Quellsammelschacht und die beiden Hochbehälter mit kleinen PV-Anlagen ausgestattet. Diese Baumaßnahmen verursachen Kosten in der Höhe von € 203.300,--. Dazu musste auch ein Darlehen in der Höhe von € 111.000,-- aufgenommen werden.
Die Gemeinde ist verpflichtet, die Gebühren kostendeckend zu veranschlagen. Somit werden ab Jänner 2025 die Gebühren für einen üblichen Wasserzähler im Haushalt  (3 m³) € 66,00 inkl. Mwst. jährlich betragen. Der Wasserpreis beträgt ab dem nächsten Abrechnungszeitraum (= Oktober 2025 bis September 2026) € 1,43 pro m³ inkl. Mwst., das sind € 0,00143 pro Liter Wasser (1 m³ = 1.000 Liter Wasser ).

Wasseranschlussgebühr: € 6,43 pro m² Verrechnungsfläche

Bereitstellungsgebühr: € 20,00 pro m³ Verrechnungsgröße (gültig ab 01.01.2025)

Waserbezugsgebühr: € 1,30 pro m³ Wasser (gültig ab 01.10.2025)

alle Preise exkl. 10 % Mwst.

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